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Limousinen-Service mit Chauffeur
 

Erleben Sie den exklusiven Auftritt in unserer 9m langen Stretchlimousine und genießen Sie die unvergessliche Zeit während der Fahrt mit einem professionellen Chauffeur. Unsere Stretchlimousine ist als Hochzeits- und Diskofahrzeug besonders gefragt, bietet mit 6 Sitzplätzen aber alternativ auch genug Platz für ihre Geschäftsfahrten. In zahlreichen Musikvideo-, Film und Fernsehproduktionen konnten Sie unser Fahrzeug bereits bestaunen.

Das Fahrzeug bietet ein umfangreiches Komfortpaket:

- Getränkebar mit Eiskühlung
- CD/Radio Steuerung im Dachhimmel
- Surround Sound System
- Flachbildschirm
- Vollautomatische Beleuchtungsprogramme mit LED-Technologie
- Automatische Trennscheibe zum Fahrer

Als besonderes Extra bieten wir Ihnen zusätzlich eine exquisite Getränkeauswahl für Ihren Anlass. Unser Angebot reicht von nichtalkoholischen Erfrischungsgetränken bis hin zu den edelsten Champagnersorten.
 


 
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Die Preise für die Anmietung unserer Stretchlimousine mit Chauffeur entnehmen Sie bitte folgender Staffelung. Die zeitliche Berechnung beginnt beim Verlassen der Limousine an unserem Firmensitz und endet mit der Rückkehr des Fahrzeugs. Inklusiv sind Chauffeur, Kraftstoff und 30 frei-KM pro Stunde.

1. Stunde 150, - Euro
2. Stunde 120, - Euro
3. Stunde 100, - Euro
4. Stunde 100, - Euro
5. Stunde 100, - Euro
ab der 6. Stunde 90, - Euro

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch oder per E-Mail über unsere Leistungen und freuen uns auf Ihre Anfragen.
 

Nachtzuschlag für Fahrten zwischen 0.00 und 6.00 Uhr: 20 Euro pro Stunde.
 

Rauchen und der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen ist in unseren Fahrzeugen nicht gestattet.
 

Grüne Plakette:
Unsere Stretchlimousine hat die grüne Plakette nach der neuen Feinstaubverordnung erhalten ("Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge")Hintergrund: Seit 01. März 2007 gilt in Deutschland die "Plakettenverordnung" - die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuget. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von PKW, LKW und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe. Diese Kennzeichnung ist erforderlich, um bei zu hohen Feinstaubbelastungen Fahrverbote aussprechen und umsetzen zu können. Besonders gekennzeichnete Verbotszonen dürfen dann nur durch Kraftfahrzeuge mit einer entsprechenden Zulassung befahren werden.
 

(Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/info/plakettenverordnung.html)