Limousinen-Service mit Chauffeur
Erleben Sie den exklusiven Auftritt in unserer 9m
langen Stretchlimousine und genießen Sie die unvergessliche Zeit während
der Fahrt mit einem professionellen Chauffeur. Unsere Stretchlimousine
ist als Hochzeits- und Diskofahrzeug besonders gefragt, bietet mit 6
Sitzplätzen aber alternativ auch genug Platz für ihre Geschäftsfahrten.
In zahlreichen Musikvideo-, Film und Fernsehproduktionen konnten Sie
unser Fahrzeug bereits bestaunen.
Das Fahrzeug bietet ein umfangreiches Komfortpaket:
- Getränkebar mit Eiskühlung
- CD/Radio Steuerung im Dachhimmel
- Surround Sound System
- Flachbildschirm
- Vollautomatische Beleuchtungsprogramme mit LED-Technologie
- Automatische Trennscheibe zum Fahrer
Als besonderes Extra bieten wir Ihnen zusätzlich eine exquisite
Getränkeauswahl für Ihren Anlass. Unser Angebot reicht von
nichtalkoholischen Erfrischungsgetränken bis hin zu den edelsten
Champagnersorten.

Getränkkarte
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Die Preise für die Anmietung unserer Stretchlimousine mit Chauffeur
entnehmen Sie bitte folgender Staffelung. Die zeitliche Berechnung
beginnt beim Verlassen der Limousine an unserem Firmensitz und endet mit
der Rückkehr des Fahrzeugs. Inklusiv sind Chauffeur, Kraftstoff und 30
frei-KM pro Stunde.
1. Stunde 150, - Euro
2. Stunde 120, - Euro
3. Stunde 100, - Euro
4. Stunde 100, - Euro
5. Stunde 100, - Euro
ab der 6. Stunde 90, - Euro
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch oder per E-Mail über unsere
Leistungen und freuen uns auf Ihre Anfragen.
Nachtzuschlag für Fahrten zwischen 0.00 und 6.00 Uhr: 20 Euro pro Stunde.
Rauchen und der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen ist in unseren Fahrzeugen nicht gestattet.
Grüne Plakette:
Unsere Stretchlimousine hat die grüne Plakette nach der neuen Feinstaubverordnung erhalten ("Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge")Hintergrund: Seit 01. März 2007 gilt in Deutschland die "Plakettenverordnung" - die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuget. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von PKW, LKW und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe. Diese Kennzeichnung ist erforderlich, um bei zu hohen Feinstaubbelastungen Fahrverbote aussprechen und umsetzen zu können. Besonders gekennzeichnete Verbotszonen dürfen dann nur durch Kraftfahrzeuge mit einer entsprechenden Zulassung befahren werden.
(Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/info/plakettenverordnung.html)
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