5. Rückgabe
Der Mieter/Benutzer hat das Fahrzeug zum vereinbarten Ende der Mietzeit in dem selben Zustand zurückzugeben wie er es übernommen hat. Die Rückgabe kann nur zu den Geschäftszeiten des Vermieters geschehen. Gerät der Mieter/Benutzer mit der Rückgabe um mehr als 30 Minuten in Verzug, ist unbeschadet einer weiteren Haftung, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung von einer Tagesmiete pro angerissenem Tag laut Preisliste der Firma Auto Zitzmann GmbH zu entrichten. Das KFZ ist auf dem Gelände des Vermieters abzustellen. Die Besichtigung nach Rückgabe kann innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
6. Zahlungsmodalitäten
Der Vermieter/Überlasser kann vor Übergabe des Fahrzeuges eine Vorauszahlung in Höhe des voraussichtlichen Entgeltes verlangen. Der Rest ist bei Rückgabe des Fahrzeuges zu entrichten.
Bei Langzeitvermietung mit einer Dauer von über einem Monat ist der Mietzins für den laufenden Monat jeweils am ersten im Voraus fällig.
7. Reservierungsgebühr
Die entrichtete Reservierungsgebühr wird bei Zustandekommen des Miet-/Nutzungsüberlassungsvertrages auf die Gesamtmiete angerechnet. Sofern der Miet-/Nutzungsüberlassungsvertrag nicht erfüllt wird, wird die Reservierungsgebühr in gleicher Höhe mit dem Schadensersatz .
8. Verzugszinsen
Der Verzugszins liegt in Höhe der Refinanzierungskosten des Vermieters und beträgt 15% p.a.
9. Mahn- und Bearbeitungsgebühren
Bei Verzug des Mieters/Benutzers werden für jede Mahnung EUR 20,00 Mahnkosten berechnet. Für vom Vermieter/Überlasser zu bearbeitende Verkehrsverstöße des Mieters/ Benutzers werden jeweils EUR 15,00 Bearbeitungsgebühr erhoben.
10. Haftung des Vermieters/Überlassers
Der Vermieter/Überlasser und seine Mitarbeiter haften außer bei Verletzung der Gesundheit oder des Lebens des Mieters/Benutzers nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Vermieter nur, soweit der Schaden durch eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) abdeckbar ist.
11. Haftung des Mieters/Benutzers
Der Mieter/ Benutzer haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere haftet er für jegliche Übertretung der Verkehrsregeln.
Die Haftung des Mieters/Benutzers erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten.
12. Haftungsbeschränkung
Das Mietobjekt ist zum genannten Mietpreis weder vollkasko- noch teilkasko- sondern nur haftpflichtversichert. Der Mieter/Benutzer kann die Haftung aus Unfällen für Schäden des Vermieters, sowie wegen der oben aufgeführten Schadensnebenkosten, durch Zahlung eines besonderen Entgelts auf eine explizit zu bestimmende Selbstbeteiligung herabsetzen. In diesem Falle haftet er nur bei Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Diese Haftungsbeschränkung ist sowohl für den Teilkasko als auch für den Vollkaskofall jeweils durch gesonderte Vereinbarung ausdrücklich im Mietvertrag festzuhalten und bedarf der Schriftform.
( Sollte in Ausnahmefällen ein Pauschalpreis unter Einschluß von Teil- respektive Vollkaskoversicherung vereinbart sein, so ist dieser Einschluss ausdrücklich schriftlich unter Nennung des jeweiligen Versicherungsumfangs und des zugehörigen Selbstbehalts des Nutzers/Mieters gesondert im Vertrag anzuführen.)
Weiterhin haftet der Mieter bei Verstoß gegen seine Obliegenheiten gem. §2 und §4 der AGB.
13. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters/Überlassers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14. Schlußbestimmung
Diese Geschäftsbedingungen sind zwingend. Davon abweichende Abreden, die nicht ausdrücklich nach diesen Geschäftsbedingungen zulässig sind, sind unwirksam, wenn sie nicht schriftlich erfolgen.